Die Kosten der Kindertagespflege werden in der Regel nach der Wochenstundenzahl angegeben und halb- oder monatlich abgerechnet. Der Stundensatz wird zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern verhandelt. In der Regel orientieren sich die Tagespflegepersonen an den Sätzen, die der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) für Baden-Württemberg und das Landratsamt Biberach empfohlen hat. Das sind einheitlich 6,50 € für Kinder unter drei Jahren und für Kinder über drei Jahren. Die Verpflegung der Kinder ist in den Betreuungskosten enthalten.
Die Elternbeiträge richten sich grundsätzlich nach der „Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege“ des Landkreises Biberach und sind abhängig vom Betreuungsumfang. Der Anspruch auf die Fördergelder des Landratsamtes unterliegt bestimmten rechtlichen Kriterien. Informationen zum jeweiligen Anspruch finden Sie in den „Informationen der WJH zur Kindertagespflege“.
Eltern können nach wir vor ihr Kind unabhängig vom Jugendamt (als Privatzahler) von einer Tagespflegeperson betreuen lassen. Selbstverständlich bekommen auch hier Eltern Hilfe bei der Vermittlung, Beratung beim Vertragsabschluss, sowie Beratung zu allen Fragen.
Grundsätzlich sind alle angemeldeten Tageskinder kostenlos unfallversichert.
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- Antrag auf Gewährung von Kindertagespflege seit September 2021
Den Antrag auf Gewährung von Kindertagespflege können Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Landkreis Biberach stellen:
Landratsamt Biberach
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Rollinstraße 18
88400 Biberach - Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege ab 01.05.2020
Nähere Informationen zu der Satzung finden Sie unter der Rubrik "News". - Informationen der WJH zur Kindertagespflege ab 01.07.2022
- Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Informationen der WJH zur Kindertagespflege) muss der Bedarf der Eltern geprüft werden.
Hierfür müssen die nachfolgenden Formulare ausgefüllt und an den Tagesmütterverein geschickt werden.
Formular zur Prüfung des Bedarfs - Eltern
Formular zur Prüfung des Bedarfs - Kindergarten
Formular zur Prüfung des Bedarfs - Schule