ERSTE HILFE

Erste Hilfe am Kind

 

Tagespflegepersonen sind dazu verpflichtet, zur Erteilung der Pflegeerlaubnis, einen „Erste-Hilfe-Kurs am Kind“ zu absolvieren.

Dieser Kurs muss mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfassen und darf nicht älter als zwölf Monate sein.

Bisher hat der Tagesmütterverein einen solchen Kurs angeboten. Seit Januar 2020 ist dies nicht mehr möglich.
Der Kurs muss somit bei einem externen Anbieter besucht werden.

Der Nachweis über die Teilnahme muss sowohl mit dem Antrag der Pflegeerlaubnis beim Landratsamt, als auch beim Tagesmütterverein eingereicht werden.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle wenden.