Bei Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (Abkürzung: KiagR) handelt es sich um Kindertagespflege außerhalb der Wohnung der Tagespflegeperson bzw. der Personensorgeberechtigten sowie um eine Form der Großtagespflege, bei der sich mindestens zwei Tagespflegepersonen zusammenschließen, um in eigens für diesen Zweck angemieteten/ bereitgestellten Räumen (z.B. Betriebe, etc.) Kinder in Kindertagespflege zu betreuen. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege vom Februar 2009 näher definiert.
Andere geeignete Räume können sein:
- angemietete Wohnungen
- Einliegerwohnungen im Eigenheim der Tageseltern
- Räume in Kindertagesstätten / Kindergärten
- Räume in Schulen
- Räume in Betrieben
- Räume in Mehrgenerationenhäusern
- Räume, die von der Gemeinde, Familienbildungsstätte, Kirchengemeinde u.a. zur Verfügung gestellt werde
Wenn Sie sich für Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen interessieren dann nehmen Sie bitte Kontakt mit
Frau Katharine Hucke (Tel. 07351 . 8279330, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Konzeption des TMV zu: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis für Großtagespflege oder Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
Bauamt Landkreis Biberach
- Das Formular erhalten Sie vom Tagesmütterverein. Melden Sie sich hierfür bei Katharine Hucke.
Antrag Investitionskosten