Informationen für Tagesmütter

Hier versuchen wir möglichst aktuelle Informationen an euch Tagesmütter weiterzugeben. Bei Unklarheiten bitten wir darum direkt telefonischen Kontakt mit uns aufzunehmen.

Achtung - wir sind umgezogen, unsere neue Adresse lautet jetzt Marktplatz 38!

 




 


Änderung der Obergrenze bei der Krankenversicherung ab 1.1.2012

Im Jahr 2012 ist die Grenze, ab der sich Tagesmütter selbst krankenversichern müssen, also aus der Familienversichernung herausfallen, auf 375.-Euro angehoben worden! Betriebskosten dürfen vorher abgezogen werden.

Bis zu 875.-Euro darf eine Tagesmutter nach Abzug der Betriebskosten verdienen, um Anspruch auf die unterste Stufe der Krankenversicherung von 130,38 Euro zuzüglich 17,06 bzw19,25 Euro zu haben.

Steuererklärung für Tagesmütter

Tagesmütter2009_Endfassung.pdf
PDF-Dokument [214.9 KB]

Formular für Betreuungszeiten zur privaten Abrechnung

Abrechnungsblatt_Tagespflege.pdf
PDF-Dokument [58.9 KB]

Wie bereits bekannt, werden für alle Kinder unter 3 Jahren, die fünf Stunden und mehr in Tagespflege sind, unabhängig vom Einkommen der Eltern, Zuschüsse gezahlt und das Geld wird an die Tagesmutter überwiesen. Dieser Zuschuss soll/kann mit den Zahlungen der Eltern verrechnet werden.

Neues ab 2011

  • Die ersten Hausbesuche zur Erlangung der Plegeerlaubnis werden ab 2011 vom Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes durchgeführt.

  • Beratungsgespräche, mit oder ohne Eltern von neuen Tageskindern, finden nur noch in unserer Beratungsstelle statt.

  • Jede Tagesmutter ist verpflichtet sich über rechtliche Neuerungen selbst zu informieren. Auf "Aktuelles" findet ihr Infos, so zurzeit die „Fakten und Empfehlungen..“ des Bundesministeriums für Familie vom 8.4.2010 und die aktuellen Richtlinien der WJH des Kreisjugendamtes für 2011

  • Wir vermitteln euch die Kinder, deren Eltern sich bei uns melden. Dabei müssen wir selbstverständlich Rücksicht auf deren Wünsche nehmen, oft zum Beispiel „andere kleine Kinder“! Obwohl ich versuche, möglichst die Kinder gerecht und nach euren Wünschen und Möglichkeiten zu vermitteln, haben einige Frauen lange kein Kind. Nach wie vor ist Tagespflege in kleineren Orten nicht bekannt und deshalb müsst ihr selbst Werbung machen, wenn Ihr Kinder haben wollt.

  • Unsere Telefone sind oft besetzt: Wir bitten deshalb alle Tagesmütter uns möglichst außerhalb der Sprechzeiten anzurufen (Montag- und Donnerstagvormittag) und/oder uns Nachrichten auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen jede Tagesmutter, die Fragen hat, zeitnah zurück.  (Kleiner Tipp: ein Anrufbeantworter ist gar nicht so teuer!)

 

  • Bitte ruft bei Unklarheiten zunächst bei uns an, nicht beim Jugendamt bzw. der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Genauso bitten wir euch dringend mit mir zu sprechen, wenn es sonstige Probleme mit dem Tagespflegeverhältnis gibt. Neben der Qualifizierung ist die Beratung von euch eine zentrale Aufgabe für uns. Erfahrungsgemäß macht ein verspäteter Anruf viel mehr Arbeit als eine rechtzeitig gestellte Frage, mag sie euch noch so dumm erscheinen. Was uns bisher nicht möglich war und auch in Zukunft nicht möglich sein wird, ist die regelmäßige zeitnahe Nachfrage bei Eltern, denen wir eine Tagesmutter vorgeschlagen haben, die sich aber nicht bei euch gemeldet haben.

 

  • Um den Kontakt unter den Tagesmüttern zu verbessern, z.B. wenn Frauen ein interessantes Thema für die Regionalgruppe anbieten wollen, was verkaufen oder verschenken wollen usw… haben wir vor einem halben Jahr ein Forum im Internet eingerichtet. Leider haben sich erst wenige Frauen angemeldet. Wenn ein Forum aber nicht oft besucht wird, schaltet es sich ab. Bitte informiert euch über die Anmeldung und nutzt diese Möglichkeit der Kommunikation.

  • Andrea Forderer bittet dringend um mehr Disziplin bei Formalien: Konto-Änderungen und Umzug bitte zeitnah mitteilen, Kündigungen müssen schriftlich bis spätestens 31.12. erfolgen, Anmeldung der Kinder auf dem Info-Blatt spätestens in der ersten Woche der Betreuung, Abmeldungen am Monatsende möglichst per Mail, Anmeldungen zu Teilen von Kurs 3 zwei Wochen vor Beginn

NEUE SÄTZE:

Erstattungsleistungen

Erstattungsleistungen sind die hälftigen Zahlungen von Altersvorsorge, Krankenversicherungs-  und Rentenversicherungsbeiträgen.

Außerdem die Unfallversicherung bei der BGW, die voll erstattet wird!

Notwendige Vorraussetzung ist der verlängerte Ausweis und die Bereitschaft Kinder aufzunehmen.

Bitte formlosen Antrag bei Herrn Jansen stellen und Verträge/Bescheide plus erste Seite des Ausweises beilegen.

Achtung: diese Gelder sind nicht zu versteuern!

Investitionskostenzuschüsse

Bis zum Jahr 2013 können Tagesmütter für drei Kinder unter drei Jahren je bis 500.- Euro beim Regierungspräsidium beantragen, wenn sie einen neuen Platz bereitstellen und diesen für fünf Jahre mit einem U3 Kind belegen.

Viele Tagesmütter haben diese Zuschüsse schon erhalten und wir bitten alle Tagesmütter, die diese Gelder noch beantragen wollen, sich bei uns zu melden! Da der Antrag unklar formuliert ist, und ihr sowohl von uns, als auch vom Jugendamt eine Unterschrift und eine Bescheinigung braucht, müssen wir euch aber bitten, bei uns vorbei zu kommen.

Neuer Service für Tagesmütter:

Durch eine zusätzliche Funktion unseres PflegeSoft-Programmes sind wir nun in der Lage die Sozialversicherungs-
beiträge, Steuer, etc. für jede Tagesmutter zu berechnen. Sollten Sie daran interessiert sein, bitten wir um eine
schriftliche Anforderung!

Ausführliche Informationen zu Rechtsfragen findet ihr auf der Seite von Frau Vierheller, Rechtsanwältin im Landesverband Hessen und zuständig für die Rechtsberatung im Landesverband Baden-Württemberg.

www.tagespflege-vierheller.de