EU-Kommission: Bei Tagesmüttern keine Hygienekontrollen nach EU-Recht erforderlich
Da Tagesmütter nicht als "Lebensmittelunternehmen" gelten, werden die strengen EU-Richtlinien nicht, wie in den Medien berichtet, angewandt. Trotzdem müssen Tagesmütter natürlich Hygienemaßnahmen kennen und beim Zubereiten der Mahlzeiten, beim Wickeln der Kleinkinder, beim Umgang mit Tieren usw beachten. Dazu empfehlen wir besonders Teil 6 und 7 von Kurs 3, der bei entsprechender Nachfrage im Jahr 2012 öfter angeboten werden kann.
Rechenschaftsbericht des Vorstandes
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Unsere neuen Vorstandsfrauen
Von links nach rechts: Fransiela Maier, Beisitzerin, Daniela Vorgerd, Beisitzerin, Karin Kemper, 1. Vorsitzende, Brigitte Bergmann, Beisitzerin, Dorothee Remenyi, Schriftführerin, Karola Seif, 2. Vorsitzende, Miriam Steigerwald, Kassiererin.
Frau Christina Waldner, Beisitzerin ist nicht mit auf dem Foto
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Neues von der WJH Biberach
Änderungen bei Zahlungen der WJH ab 2012
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Achtung
Zum 1.1.2011 wurde das Formular "Informationen für den Tagemütterverein zur Weiterleitung..." auf Wunsch der WJH leicht abgeändert.
Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege
Bitte beachten neuer Stand: 8. April 2010
Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. Nicht
nur durch das große Spektrum an Erscheinungsformen – Vollzeit- oder Randzeitenbetreuung,
nebenberufliche Betreuung weniger Kinder bis Großtagespflege –, sondern auch wegen der
von Land zu Land und Kommune zu Kommune unterschiedlichen rechtlichen, fachlichen und
finanziellen Standards. Bereits Aussagen der durchschnittlichen Stundenlöhne von Tagespflegepersonen
lassen sich so wegen der von Ort zu Ort unterschiedlichen Vergütungssysteme
nicht treffen. Belastbare Angaben zur Höhe des von Tagespflegepersonen zu versteuernden
Einkommens sind aus diesem Grund nicht möglich, zumal diese wiederum von etwaigen Zusatzeinkommen
und dem Einkommen des Ehepartners abhängig ist. Das zu versteuernde Einkommen
ist wiederum Grundlage für die Beitragszahlung zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherung.
Mit den Neuregelungen zur Kindertagespflege durch das Kinderförderungsgesetz haben Bund
und Länder auf die – steuerrechtlich notwendige – neue Behandlung der Einkünfte aus Kindertagespflege
reagiert. Sie stellen sicher, dass alle Tagespflegepersonen trotz der sehr uneinheitlichen
Vergütungsstruktur der öffentlichen Kindertagespflege einen Sozialversicherungsschutz
erhalten zu Bedingungen, die in einem angemessen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen.
Mit den gesetzlichen Vorgaben zur leistungsgerechten Ausgestaltung der Vergütungsstruktur
in der Kindertagespflege und dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ hat das Bundesfamilienministerium
die entscheidenden Weichen dafür gestellt, dass sich die Kindertagespflege
mittelfristig zu einem anerkannten Berufsbild entwickeln kann und sich so auch ohne
Verwerfungen in die gängige Struktur des Steuer- und Sozialversicherungsrechts einfügen
lässt.
Weitere wichtige neue Regelungen zur Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung
,usw. können Sie unter folgendem download abrufen!
Neuregelungen+in+der+Kindertagespflege+-[...]
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Ausserdem können Sie auch direkt über das Internet diese Informationen abrufen unter:
www.bmfsfj.de - dann “Informationen zu Neuregelungen b.d. Kindertagespflege anklicken” -
danach “Fakten und Empfehlungen zu den ....
Tagesmütter- und Elternverein e.V.
